• Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Dann hilft ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt wie Stefan Krings.

    BildDie Deutschen und ihre Versicherung, das ist beinahe etwas wie eine natürlich gewachsene Einheit. Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Verträgen der deutschen Versicherungswirtschaft auf eine Summe von rund 434,9 Millionen, ein neuer Rekord. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Gelassenheit – denn im Schadenfall ist man ja abgesichert.

    Aber: „Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen“, sagt Stefan Krings, Partner der Kanzlei Krings, Krebs und Kollegen und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht am Standort Baesweiler (www.fachanwalt-kreis-aachen.de). „Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen.“

    Die Versicherung will nicht zahlen – was tun? Stefan Krings, der seine Mandanten regelmäßig bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften berät, weiß Rat: „Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.“

    Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Stefan Krings die Argumente und Tricks der Versicherungen und kann seinen Mandanten dementsprechend dabei beraten, ihr Recht im Schadenfall durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht laut dem Rechtsanwalt eine offene, transparente Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung und eine ehrliche Bestandsaufnahme. Nur wer nachweisbar und nachvollziehbar Schäden und voraussichtliche Verluste aufzeige, könne seine Ansprüche dann auch geltend machen. Er weiß aus der Praxis: „Nicht selten bewerten Versicherungen den Schaden viel niedriger als der Unternehmer, sodass dieser auf zum Teil nicht unbeträchtlichen Kosten sitzenbleibt. Natürlich, beide haben Interesse, ihre Ziele bestmöglich durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Versicherungsnehmer bei streitigen Bewertungen so zu beraten und zu begleiten, dass ihr Schaden gedeckt wird, im Zweifel auch vor Gericht.“

    Stefan Krings übernimmt in solchen Versicherungsfällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die gesamte Abwicklung für seine Mandanten, um auf diese Weise eine tragfähige und schnelle Lösung herzustellen. Übrigens: Die Anwaltskosten werden bei einem streitigen Versicherungsschaden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Stefan Krings unterstützt seine Mandanten auch bei der Kommunikation mit ihren Rechtsschutzversicherern, um die Kosten der Streitigkeit mit der Versicherungsgesellschaft zu decken.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR
    Herr Rechtsanwalt Stefan Krings
    Kirchstraße 40
    52499 Baesweiler
    Deutschland

    fon ..: 02401 601320
    web ..: http://www.fachanwalt-kreis-aachen.de
    email : s.krings@krings-krebs.de

    Über Rechtsanwalt Stefan Krings

    Rechtsanwalt Stefan Krings ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR. Er führt den Standort der Kanzlei in Baesweiler und betreut seine Mandanten in der ganzen Region (Alsdorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Würselen) im besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten, setzt deren rechtliche und finanzielle Ansprüche durch und berät bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ebenso übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gesamte Schadenabwicklung und die Kommunikation mit den Gesellschaften in Versicherungsfällen. Rechtsanwalt Stefan Krings ist bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen als Partneranwalt gelistet und übernimmt für die Mandanten auch die Verhandlungen mit den Rechtsschutzversicherungen für die Deckungszusagen. Mehr Informationen unter www.fachanwalt-kreis-aachen.de

    Pressekontakt:

    Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
    Herr Dr. Patrick Peters
    Heintgesweg 49
    41239 Mönchengladbach

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    wurde veröffentlicht am 10. Mai 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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