• Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige

    BildEin Kunde stellte die Frage: „Wie lange muss ich Unfallanzeigen aufbewahren; wie lange darf ich Unfallanzeigen maximal aufbewahren?“ – Stichwort Datensparsamkeit.

    In § 193 SGB VII ist die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer geregelt. Dort findet er Informationen, wann eine Anzeige erforderlich ist, eine Frist für die Anzeige, wer eine Anzeige bekommen muss und v.a.m. Eine Frist für die Aufbewahrung findet man dort nicht. Der Gesetzgeber hat hier „ausnahmsweise“ auf eine Regelung verzichtet.

    Die Unfallanzeige leitet ein Verwaltungsverfahren beim zuständigen Unfallversicherungsträger ein. Ziel ist es, Leistungsansprüche der verunfallten Person festzustellen.

    Ein Exemplar verbleibt beim Unternehmen. Als Nachweis, dass er seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

    Empfehlung zur Aufbewahrung: Ein Jahr – nach Ablauf des Tages, an dem der Versicherungsfall angezeigt wurde. Danach ist die Unfallanzeige zu vernichten. Dieses ist rechtskonform zu dokumentieren (z. B. über ein Löschprotokoll).

    Begründung: Die Verjährung beträgt ein Jahr – § 31 (2) Nr. 3 OWiG, Verfolgungsverjährung. Der Unternehmer muss im Zweifelsfall in dieser Zeit den Nachweis führen können, dass er die Anzeige sachlich richtig und fristgerecht erstattet hat.

    Danach gibt es keinerlei „Ausreden“ für eine weitere Archivierung. Sind Sie anderer Ansicht? Ich diskutiere gerne!

    Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie bitte nicht, kontaktieren Sie mich.

    Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und

    verbleibe auf das Herzlichste

    Ihr

    Hartmut Frenzel

    Dr. Frenzel steht für:

    – Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
    – Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
    – Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen Sicherheit

    https://www.yumpu.com/user/dr.frenzel

    Die Mitteilung finden Sie als E-Paper unter https://t1p.de/elxpj

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
    Herr Hartmut Frenzel
    Fuhlrottstr. 15
    42119 Wuppertal
    Deutschland

    fon ..: 01602912140
    web ..: https://dr-frenzel.com/
    email : postfach@dr-frenzel.com

    Dr. Frenzel steht für:

    – Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
    – Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
    – Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen Sicherheit

    Pressekontakt:

    Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
    Herr Hartmut Frenzel
    Fuhlrottstr. 15
    42119 Wuppertal

    fon ..: 01602912140
    email : postfach@dr-frenzel.com

    Schlagwörter: , , , , , , , , , , ,

    Der Fall der Woche | Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige | Dr. Hartmut Frenzel

    wurde veröffentlicht am 25. Juni 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 67 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: