LG München: Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Markenrechtsverletzungen

Begeht einer GmbH eine Markenrechtsverletzung kann ihr alleiniger Geschäftsführer auch persönlich dafür haften. Das hat das LG München mit Urteil vom 9. Juli 2019 entschieden (Az.: 33 O 11904/18).