• Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten: Risikomanagement + Datenschutz + Strafrecht

    BildUnsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

    Frankfurt 29.-30.08.2019

    Frankfurt 12.-13.09.2019

    München 26.-27.09.2019

    Hamburg 24.-25.10.2019

    Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular.

    Zielgruppe:

    > Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften, Nicht-Finanzunternehmen
    > Geldwäsche-Beauftragter, Stellvertreter aus Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
    > Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Rechtsabteilung

    Ihr Nutzen:

    Tag 1:
    > Aufsichtsprüfungen 2019 – Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
    > Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau eines Risikomanagement-Systems
    > Datenschutz für Geldwäsche Officer – Umsetzung § 58 GwG

    Tag 2:
    > Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
    > Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten?
    > 6. EU Geldwäscherichtline: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

    Teilnehmerzertifikat:
    Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV –
    Nachweis der Sachkunde zum GwG

    Seminarprogramm Tag 1:

    Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss

    > Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
    > Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
    > Aufbau, Struktur und Inhalt einer Gefährdungsanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
    > Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken
    > Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
    > Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
    > Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur Geldwäscheprävention

    Risikoanalyse nach § 25h Abs. 1 KWG: Sonstige strafbare Handlungen

    > Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
    > Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
    > Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
    > Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
    > Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis

    Verdachtsmeldung nach §§43,45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt

    > Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
    > Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Online-Meldung beiliegen?
    > Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
    > Meldung von Verdachtsfällen – Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
    > Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken
    > Konsequenzen des OLG Urteils Frankfurt vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-Beauftragten

    Datenschutz für Geldwäsche-Beauftragte

    > Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
    > Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
    > Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
    > Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
    > Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
    > Schnittstellen in der Praxis zu
    – Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
    – Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
    – Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
    > Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
    > Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-Beauftragten

    Seminarprogramm Tag 2:

    Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie

    > Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
    > Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
    > Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
    > 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
    – Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
    – Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
    – Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
    – Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
    – Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
    > Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung

    Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

    > Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
    > Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
    > Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
    > Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
    > Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
    > Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
    > Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
    > Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
    > Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
    > Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
    > Verzahnung mit den Sektorspezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention

    6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

    > 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
    > Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
    > Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
    > EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren

    Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

    Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring
    Deutschland

    fon ..: 089 4524 2970 100
    fax ..: 089 4524 2970 299
    web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de

    Vorsprung in der Praxis

    Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

    Gemeinsam Lösungen erarbeiten
    Ohne Umwege Chancen sichern
    Erfahrungen austauschen

    Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

    Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
    Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

    Pressekontakt:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring

    fon ..: 089 4524 2970 100
    web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de

    Schlagwörter: , , , , , , , , ,

    Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer – Seminare in Frankfurt

    wurde veröffentlicht am 21. August 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 102 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: