• Datenschutz-Compliance – Datenschutz-Managementsystem & IT-Compliance

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    Frankfurt & Stuttgart 08. – 10.10.2019

    Hamburg & München 04. – 06.12.2019

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    Zielgruppe:

    > Neu als Datenschutzbeauftragter in Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
    > Compliance- und Datenschutzbeauftragte,
    > Führungskräfte und Mitarbeiter im Vertrieb und HR-Management

    Seminarprogramm Tag 1:

    Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen

    > Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
    – „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
    – Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
    – Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
    > Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
    > Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
    > Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder

    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
    > Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
    > Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
    > Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
    > Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
    > Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis

    Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

    > Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
    > Risikobasierter Datenschutz:
    – Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
    – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
    > Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
    > Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“

    Seminarprogramm Tag 2:

    Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten

    > Schnittstelle EU-DSGVO und Kundendaten im Vertrieb
    > Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
    > Ermitteln von Risikoindikatoren
    > Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
    > Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
    > Was muss in die Datenschutzhinweise?
    > Social Media und Cloud-Computing – wichtige Regelungen auf einen Blick
    > Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
    > EU-Standardvertragsklauseln – Binding Corporate Rules gemäß Art. 47 DSGVO

    Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

    > Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
    > Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO:
    – Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
    – Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
    – Betriebliches Eingliederungsmanagement
    > Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke

    Seminarprogramm Tag 3:

    IT-Compliance sicher umsetzen

    > Diese „rote Linien“ müssen Sie kennen: Mindestanforderungen aus BAIT, VAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
    > Welche Risiken sind „wesentlich“? Begriffsabgrenzung zu § 25b KWG; § 26 ZAG und § 32VAG
    > Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
    > IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
    > Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239

    IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs

    > Risikoanalyse im Informationsmanagement
    > Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
    – Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
    – Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
    – Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen

    Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

    > Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
    – Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
    – Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
    – Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
    > Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT- Abnahmen sowie Veränderungen im IT-System
    > Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
    > Kontrollplan Compliance: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
    > Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich

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    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
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    Deutschland

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    Vorsprung in der Praxis

    Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

    Gemeinsam Lösungen erarbeiten
    Ohne Umwege Chancen sichern
    Erfahrungen austauschen

    Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

    Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
    Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

    Pressekontakt:

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    wurde veröffentlicht am 29. August 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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