• Mannheim, 06.04.2020 – ZEQ entwickelt COVID-19 Refinanzierungsrechner für die Berechnung der Refinanzierung von Erlösausfällen.

    BildDas COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz soll Einnahmeausfälle aufgrund der Freihaltung von Ressourcen für COVID-19-Patienten in den Kliniken kompensieren und deren Liquidität sichern. Die Komplexität des Erlösspektrums deutscher Krankenhäuser lässt befürchten, dass die Leistungen aus dem Gesetz hierfür nicht ausreichen werden. ZEQ stellt nun ein Tool zur Verfügung, mit denen Krankenhaus-Geschäftsführer die finanziellen Auswirkungen der Pandemie für ihre Einrichtung berechnen können.

    Viele Krankenhäuser in Deutschland halten zur Zeit Ressourcen für die prognostizierte Zunahme an COVID-19-Erkrankten frei. Dies ist einerseits ein Beleg für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisenzeiten. Andererseits entgehen den Kliniken täglich umfangreiche Erlöse – u. a. aus elektiven Operationen, die auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen. Hieraus ergeben sich für die betriebswirtschaftlich Verantwortlichen Unsicherheiten bezüglich der Ergebnisentwicklung.

    Mit dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Krankenhäuser bei der Bewältigung der Pandemie wirtschaftlich zu unterstützen. Im Sinne der Liquiditäts- und Ergebnissicherung stehen Krankenhausgeschäftsführer nun vor der Aufgabe, die Auswirkung der gesetzlichen Refinanzierungselemente für die eigene Klinik zu bewerten und bei nicht ausreichender Refinanzierung Hinweise zur Optimierung der Instrumente politisch zu formulieren.
    Um diesen Prozess zu unterstützen, hat ZEQ einen COVID-19 Refinanzierungsrechner entwickelt und stellt diesen kostenlos auf der Seite zeq.de/covid-19.html zur Verfügung. Dabei liegt der Schwerpunkt des Tools auf der Berechnung der Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle. Zudem wird die Aufstockung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes ab dem 01.04.2020 in die Berechnung einbezogen.

    Nachdem der ZEQ-Szenariorechner bereits seit mehreren Wochen die Ressourcenplanungen in den deutschen Kliniken unterstützt, erhalten Krankenhausentscheider mit dem ZEQ-COVID-19 Refinanzierungsrechner nun auch ein Tool zur betriebswirtschaftlichen Steuerung in der Krise.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ZEQ AG
    Herr Nico Kasper
    Am Victoria-Turm 2
    68163 Mannheim
    Deutschland

    fon ..: 0621/ 300 8 400
    fax ..: 0621/ 300 8 4010
    web ..: http://www.zeq.de
    email : nico.kasper@zeq.de

    ZEQ ist eine der führenden Unternehmensberatungen für Krankenhäuser, Psychiatrien und Rehakliniken. Zu den Kunden gehören über 400 Kliniken im deutschsprachigen Raum – darunter zahlreiche Universitätskliniken sowie große private und öffentliche Klinikverbünde. Vorrangiges Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit von Kliniken zu verbessern. Dazu bietet ZEQ Beratung in den Feldern Strategie, Prozesse, Wirtschaftlichkeit und Qualitätsmanagement an. Das Leistungsspektrum wird durch Befragungen und das Seminarangebot im ZEQ Management Campus und auf der E-Learning-Plattform www.klinikcampus.de abgerundet. 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erhielt das Unternehmen in einer Studie von brand eins Wissen die Auszeichnung „Beste Berater“ für die Branche Health Care. 2017 wurde ZEQ als einzige reine Krankenhausberatung in derselben Studie unter die Top-Strategieberatungen Deutschlands gewählt.

    Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden

    Pressekontakt:

    ZEQ AG
    Herr Nico Kasper
    Am Victoria-Turm 2
    68163 Mannheim

    fon ..: 01573/ 300 8 402
    web ..: http://www.zeq.de
    email : nico.kasper@zeq.de

    Schlagwörter: , , , , , , , ,

    Mit dem ZEQ-Rechner die Refinanzierung der Erlösausfälle berechnen

    wurde veröffentlicht am 6. April 2020 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 72 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: