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Ab 01.10.2020 müssen zahlungsunfähige GmbHs wieder einen Insolvenzantrag stellen.
Aufgrund der aktuellen Regierungsbeschlüsse müssen zahlungsunfähige GmbHs ab dem 01.10.2020 wieder einen Insolvenzantrag stellen. Kommt jetzt die große Insolvenzwelle und wie sollten betroffene Geschäftsführer darauf reagieren?
Als erstes müssen wir einem Krisen-Unternehmer eine Illusion nehmen: bei kleineren Unternehmen mit Umsätzen unter 5 Mio. EUR ermöglicht die Insolvenz im Regelfall keine Sanierung. Mehr als 95% aller Insolvenz-Fälle werden abgewickelt und dabei sind die Sanierungs-Chancen umso geringer, je niedriger die Umsätze sind. Trotzdem müssen Zahlungs-Probleme nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten.Es gibt nämlich eine Chance, die zwar nur selten genutzt wird, aber bei richtiger Konzeption gut funktioniert: die Gläubiger um Unterstützung durch Zahlungserleichterungen bitten. Das können auch weitreichende Forderungs-Verzichte bis zu ca. 70% sein, wenn die Notwendigkeit überzeugend begründet wird. Dass solche Abfindungs-Vergleiche funktionieren, liegt vor allem daran, dass die Insolvenz auch den Gläubigern einen massiven Schaden verursacht, weil die durchschnittlichen Quoten weniger als 4% betragen. Kann der Schuldner beweisen, dass er aus seinen zukünftigen Umsätzen deutlich höhere Tilgungen zahlen kann, profitieren die Gläubiger trotz ihrer Verluste von einem Schuldenschnitt.
Wir verhandeln seit mehr als 20 Jahren außergerichtliche Abfindungs-Vergleiche und haben damit zahlreiche Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt. Dazu erstellen wir aus den Daten des Schuldners eine Tilgungs-Prognose im Fall der Fortführung sowie eine Insolvenz-Prognose einschließlich der Quote und entwickeln daraus eine Entscheidungs-Vorlage für die Gläubiger. Wir dokumentieren alle relevanten Fakten, die damit jederzeit nachprüfbar sind und unsere Darstellungen glaubwürdig machen. Damit trifft die Gemeinschaft der Gläubiger die Entscheidung zwischen einer Sanierung und der Insolvenz, was zwar nur bei kleineren Unternehmen funktioniert, dort aber sinnvoll ist. Alle auftauchenden Probleme, wie Sicherheiten oder gesetzliche Privilegien der Gläubi-ger lassen sich lösen und auch die 3-Wochen-Frist für einen Insolvenz-Antrag kann mit Zustimmung der Gläubiger verlängert werden. Entscheidend ist nur die glaubwürdige Präsentation der Schuldner-Situation sowie der Vorteil jedes einzelnen Gläubigers.
Rechtsanwalt Dr. Weistermann, Geschäftsführer der proCon-treuHand GmbH: „Die Verhandlung eines Abfindungs-Vergleiches nach unserem Konzept dauert nur wenige Wochen und wird von den Gläubigern derzeit unterstützt, weil der Schuldner seine Probleme nicht selbst verursacht hat. Deshalb ist sie immer einen Versuch wert.“
Weitere Informationen unter https://procon-treuhand.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Fa. proCon treuHand GmbH
Herr Dr. Ulrich Weistermann
Prinzregentenstr. 22
80538 München
Deutschlandfon ..: 089 / 398297
web ..: https://procon-treuhand.de
email : fa@procon-treuhand.deDie Fa. proCon treuHand GmbH in München ist eine Treuhand-Gesellschaft mit Anwälten und Wirtschaftsprüfern als Gesellschafter. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt sie kleinere Unternehmen bei Liquiditäts-Krisen und hat durch einen außergerichtlichen Schuldenschnitt bereits lange vor ,Corona‘ zahlreiche Firmen vor der Insolvenz bewahrt.
Pressekontakt:
Fa. proCon treuHand GmbH
Herr Dr. Ulrich Weistermann
Prinzregentenstr. 22
80538 Münchenfon ..: 089 / 398297
web ..: https://procon-treuhand.de
email : fa@procon-treuhand.deInsolvenz und Corona – Überwindung einer Liquiditäts-Krise
wurde veröffentlicht am 7. September 2020 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 87 x angesehen
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Insolvenz und Corona – Überwindung einer Liquiditäts-Krise
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