-
DGHS zu Suizidhilfe-Gesetzentwurf der
Bundestagsabgeordneten Helling-Plahr, Lauterbach, Sitte u. a.Für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist der heute vorgestellte „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ ein im Grundsatz begrüßenswerter Vorschlag. „Der Entwurf ist von einem liberalen, humanistischen Weltbild geprägt und wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weitgehend gerecht“, freut sich DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe sieht vor, dass staatlich anerkannte Beratungsstellen geschaffen werden, dass ergebnisoffen beraten und über Handlungsalternativen zum Suizid aufgeklärt werden muss. Die Möglichkeit zur ärztlichen Freitodbegleitung steht nur volljährigen Menschen offen, die einen autonom gebildeten, freien Willen haben. Bis zur Verschreibung des gewünschten Medikaments nach erfolgter Beratung muss gemäß diesem Gesetzentwurf mindestens eine Frist von zehn Tagen vergangen sein. Vorgesehen ist auch eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
Dass der Entwurf die Schaffung von staatlich anerkannten Beratungsstellen vorsieht, begrüßt Roßbruch ausdrücklich, die DGHS hatte solche Beratungsstellen (zwar eher halbstaatlich) bereits im Jahr 2012 gefordert. Allerdings sieht Roßbruch in dem heute präsentierten Entwurf der Abgeordneten noch etwas Nachbesserungsbedarf. Nach erfolgter Beratung soll – ähnlich wie in der Schwangeren-Konfliktberatung – eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung erstellt werden. Dass diese Bescheinigung nur maximal acht Wochen alt sein darf, um ein ärztliches Rezept für eine letale Dosis eines suizidgeeigneten Medikaments zu erhalten, ist für Roßbruch nicht akzeptabel. Zum einen wird damit das Beratungsrecht des Suizidwilligen zu einer Beratungspflicht, zumal gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzentwurfs die Vorlage der Beratungsbescheinigung Voraussetzung für die ärztliche Verschreibung eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung ist. Diese Regelung entspricht nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 und wird daher von uns abgelehnt. Die Beratung muss freiwillig bleiben. Zum anderen könnte für den Betroffenen ein nicht hinnehmbarer Druck entstehen, dass er jetzt schnell vor Ablauf der Acht-Wochen-Frist seinen Suizid realisieren muss. Dies kann nicht ernsthaft gewollt sein. Roßbruch könnte sich eher fallspezifische Sorgfaltskriterien vorstellen.
Der DGHS-Präsident begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf von Helling-Plahr / Lauterbach / Sitte u.a. nicht erneut eine Vorschrift im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Im Übrigen sei die jetzige Rechtslage ausreichend, um Missbrauch bei der Suizidhilfe zu verhindern. Roßbruch widerspricht in diesem Zusammenhang der oft kolportierten Auffassung, dass es zurzeit einen rechtsfreien Raum gebe.Die im Entwurf vorgesehene Änderung im Betäubungsmittelgesetz hält Roßbruch dagegen für „nicht ausreichend“. In einem eigenen Gesetzentwurf, den die DGHS im September des Vorjahrs vorgestellt hatte, war für das Betäubungsmittelgesetz ein eigener Absatz enthalten, der die Voraussetzungen für die Verschreibung durch einen Arzt umfassend beschreibt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.de„Die vorgesehenen Fristen sind zu starr“
wurde veröffentlicht am 29. Januar 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 2 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
„Die vorgesehenen Fristen sind zu starr“
Lesezeit ca. 1 Minuten, 56 Sekunden
News-ID 132489
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Sibanye-Stillwater: Mitteilung über einen Erwerb von nutzbringenden Beteiligungen an Wertpapieren
- Neue Fitness Mitglieder in der Sommerzeit mit OUTDOOR CAMPUS von Dr. WOLFF
- ZEQ gratuliert den Gewinnern des Pflegemanagement-Awards 2021
- Bohrprogramm in hochgradigen Bergbaurückständen der Mine Beaver liefert Silbergehalt von im Durchschnitt 79,0 g/t
- Kundennutzen im Fokus – zwei Anlageexperten kooperieren in Berlin
- Der Corona-Pandemie getrotzt: Insolvente Teamwork Media gehört nun zur Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage
- Sassy bestätigt die Gold-Silber-Entdeckung Westmore anhand von Bohrungen
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Abenteuer Aktien Aktienkurs Aktienmarkt Börse Börsen News Compliance Corona Dentallabor deutscher Zahnersatz EcoStruxure Edelmetalle Exploration Finanz Finanzen Freundschaft Gel Geld Gesundheit Gold Goldpreis günstig Immobilien Innovation At Every Level kanada Kupfer Liebe Life Is On Maxident Nachrichten Nachrichten Aktuel Nachrichten Aktuell preiswert Rohstoffe Schneider Electric Silber sparen Unternehmen Vergleichsangebot Weiterbildung Wirtschaft Wirtschaftsmeldungen Zahnarzt Zahnkosten Zahnkrone