-
Mütter werden bei der Rente benachteiligt, weil der vorgeburtliche Mutterschutz bei der Rente nicht zählt.
Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt Diskriminierungsklage gegen Deutsche Rentenversicherung
Mütter werden beim Zugang zur abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitsjahren benachteiligt, weil Mutterschutzzeiten bei der Wartezeit nicht berücksichtigt werden.
Rentenberater Siegbert Hümmer aus Unterfranken hat im Namen mehrerer Mandantinnen aus der Region Klage eingereicht, um deren Ansprüche durchzusetzen.
„Frauen im Mutterschutz unterliegen Beschäftigungsverboten und erreichen den Zugang zur abschlagsfreien Frührente dadurch später als männliche Arbeitnehmer. Unter gewissen Umständen bleibt ihnen der Zugang zur früheren Rente sogar komplett verschlossen, weil ihnen genau diese Monate für die Wartezeit fehlen“, erläutert Rentenberater Hümmer das Problem.
Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2011 in einem die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes betreffenden Urteil ausgeführt hat, dass hier sogar eine zweifache Diskriminierung vorliegt. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt Zeiten des Mutterschutzes aber noch immer nicht. Das muss sich ändern.“
Mütter werden demnach gegenüber männlichen Versicherten benachteiligt, deren Erwerbsbiografien naturgemäß nicht durch Zeiten des Mutterschutzes beeinträchtigt werden. Sie erleiden aber auch im Vergleich zu anderen Arbeitnehmerinnen einen finanziellen Nachteil, bei denen Zeiten, in denen sie nicht arbeiten können, bei der Wartezeit grundsätzlich angerechnet werden.
Die dritte Ungleichheit zeigt sich mit Blick auf den sogenannten Grundrentenzuschlag, den langjährig Versicherte erhalten können. Auch hier werden vorgeburtliche Mutterschutzzeiten nicht berücksichtigt – für die Betroffenen ein finanzieller Nachteil.
Für Rentenberater Hümmer ist die Ausgangslage im Grunde klar: „Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 Grundgesetz besagt, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Schwangerschaft und Geburt stehen so eindeutig in einem Zusammenhang mit dem weiblichen Geschlecht, dass es hier eigentlich keine zwei Meinungen geben kann.“
Irritierenderweise betrifft diese Ungleichheit nur Mütter bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte, also mit 45 Beitragsjahren. Bei ,normal‘ langjährig versicherten Müttern werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.
Und noch eine Besonderheit: Diese Form der Diskriminierung betrifft fast nur Mütter aus den alten Bundesländern. Im Rentenrecht für die neuen Bundesländer werden Mutterschutzzeiten im Regelfall als ,Arbeitsausfallzeit‘ verstanden und deswegen bei der Wartezeit berücksichtigt.
„Und genau so stellen wir uns auch eine mögliche Regelung vor, nach der die Rentenversicherung künftig entscheiden muss. Zeiten des Mutterschutzes müssen – weil sie ja gesetzlich vorgeschrieben sind – künftig als anzurechnende Zeit ausgewiesen und berücksichtigt werden. Beispielsweise indem die Krankenkassen die Beiträge übernehmen“, verdeutlicht der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater, Thomas Neumann.
Eigentlich wäre die Politik hier gefordert. Eine Chance, das Problem zu beseitigen, wurde aber – zuletzt 2015 im Rahmen der Bundestags-Drucksache 18/4107 – verpasst. Es wäre in der Geschichte der Bundesrepublik nicht das erste Mal, dass erst durch Bundessozial- oder Bundesverfassungsgericht gerechte und diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen auch im Rentenrecht geschaffen werden müssen.
Rentenberaterinnen und Rentenberater stehen ihren Mandanten als unabhängige Experten zur Seite und können Versicherte bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Deutschen Rentenversicherung auch vor Gericht vertreten.
Unter www.rentenberater.de finden Betroffene Unterstützung in ihrer Region.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.deDer Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlinfon ..: 0178 14 44 178
email : presse@rentenberater.deRentendiskriminierung durch Mutterschutz
wurde veröffentlicht am 15. Februar 2024 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 20 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Rentendiskriminierung durch Mutterschutz
Lesezeit ca. 2 Minuten, 32 Sekunden
News-ID 166324
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Innocan Pharma reicht Antrag auf Zulassung eines neuen Prüfpräparats für Tiere beim Veterinärzentrum der FDA ein
- Eignet sich eine Bestands- oder Neubauimmobilie besser zum Kauf?
- „Und was willst du werden wenn du groß bist?“ Kinderbücher die für Berufe begeistern als Werbegeschenk
- Der Star der Toronto Raptors und des kanadischen Basketballverbands, RJ Barrett, ist der neueste #AiresAthletes Partner von Aires Tech
- Osisko Development meldet Aufhebung der Evakuierungsanordnung für das Feuer in der nähe des Cariboo-Goldprojekts; Alle Projektaktivitäten werden wieder aufgenommen
- Spanish Mountain Gold kündigt Investition von Gläubiger an
- Die Art International Zurich 2024: Ein Highlight für Zeitgenössische Kunst vom 11. bis 13. Oktober 2024.
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
EcoStruxure
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone