-
Dr. Hartmut Frenzel verschickt ab sofort einen kostenfreien Sonderdruck zur Übertragung von Unternehmerpflichten.
Wuppertal, 21. März 2026 – Der achtseitige Fachbeitrag erklärt die Grundlagen der rechtssicheren Delegation im Arbeitsschutz und enthält Formulierungsempfehlungen für Unternehmen.Viele Delegationen sind unwirksam – Geschäftsleitung haftet im Schadensfall
Unternehmen übertragen Arbeitsschutzpflichten häufig formal korrekt an Führungskräfte. Doch sie prüfen nicht, ob die Beauftragten die Aufgaben tatsächlich erfüllen können. Fehlen Zeit, Budget oder Befugnisse, ist die Delegation unwirksam. Im Schadensfall haftet die Geschäftsleitung persönlich.
Was der Sonderdruck bietet
Der achtseitige Fachbeitrag wurde von Dr. Hartmut Frenzel und Klaus M. Alenfelder verfasst. Er erschien 2023 in der Fachzeitschrift „Betriebliche Prävention“ (Erich Schmidt Verlag, DOI: 10.37307/j.2365-7634.2023.11.08). Der Text erklärt:
* Die rechtlichen Grundlagen nach Arbeitsschutzgesetz
* Wie Unternehmen Pflichten wirksam übertragen
* Formulierungsempfehlungen für die Pflichtenübertragung (frei verwendbar mit Quellenangabe)
* Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des MustertextesDer Mustertext entstand 1996, als das Arbeitsschutzgesetz die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht überführte. Seitdem wurde er mehrfach überarbeitet – unter Mitwirkung von Behördenvertretern, Rechtsanwälten, Führungskräften, Personalvertretern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Neu: Drei Kontrollfragen für die Geschäftsleitung
Dr. Frenzel ergänzt seine Website heute um drei zentrale Kontrollfragen, mit denen Geschäftsleitungen prüfen können, ob delegierte Pflichten wirksam erfüllt werden:
* Hat der Beauftragte ausreichend Ressourcen (Zeit, Budget, Befugnisse)?
* Gibt es Hindernisse, die ihn an der Aufgabe hindern?
* Ist seine Fachkunde aktuell?Die Kontrollfragen sind Teil der kontinuierlich aktualisierten Themenseite und FAQ unter:
https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/faq—pflichtenuebertragung/„Viele Unternehmen delegieren Pflichten, ohne die Handlungsfähigkeit, Hindernisse und die Fachkunde regelmäßig zu prüfen. Unser Sonderdruck zeigt die Grundlagen – und die Website, wie Delegation nicht nur formal, sondern praktisch wirksam und nachweisbar gelingt“, sagt Dr. Hartmut Frenzel.
So erhalten Unternehmen den kostenfreien Sonderdruck
Unternehmen können 1-3 Druckexemplare kostenfrei beziehen – solange der Vorrat reicht.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/
Originalbeitrag (kostenpflichtig): https://beprdigital.de/ce/uebertragung-von-unternehmerpflichten-1/detail.html
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel | Business Optimizer · Compliance · Konfliktlösung
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 02022541472
web ..: https://www.dr-frenzel.com
email : frenzel@dr-frenzel.comDr. Hartmut Frenzel ist Organisationsberater mit Schwerpunkt Arbeitsschutzrecht und prozessorientierte Managementsysteme. Er unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung rechtssicherer, effizienter Lösungen im Arbeitsschutz – von der Pflichtenübertragung bis zur praktischen Umsetzung im Betriebsalltag.
Pressekontakt:
Dr. Hartmut Frenzel | Business Optimizer · Compliance · Konfliktlösung
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertalfon ..: 02022541472
email : frenzel@dr-frenzel.comKostenfreier Leitfaden zur Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz
wurde veröffentlicht am 21. März 2026 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 82 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Kostenfreier Leitfaden zur Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz
Lesezeit ca. 1 Minuten, 40 Sekunden
News-ID 188548
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Noram treibt aktualisierte vorläufige wirtschaftliche Bewertung voran, um aktuelle Branchenstandards und das erweiterte Potenzial an kritischen Mineralen zu berücksichtigen
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
- HARIBO als Werbeartikel: Wenn aus einem kleinen Tütchen ein großer Markenauftritt wird
- InvestorsHub.com zu Stallion Uranium: Wie Bohrungen „das Gute zutage fördern“
- Stefan Szczesny zum 75. Geburtstag 2026: Soloausstellung „Farbe & Zeichnung im Licht des Südens“
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Berlin
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Immobilien
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
Neuheit
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Silber
sparen
Unternehmen
Uran
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkrone
