-
Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige
Ein Kunde stellte die Frage: „Wie lange muss ich Unfallanzeigen aufbewahren; wie lange darf ich Unfallanzeigen maximal aufbewahren?“ – Stichwort Datensparsamkeit.
In § 193 SGB VII ist die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer geregelt. Dort findet er Informationen, wann eine Anzeige erforderlich ist, eine Frist für die Anzeige, wer eine Anzeige bekommen muss und v.a.m. Eine Frist für die Aufbewahrung findet man dort nicht. Der Gesetzgeber hat hier „ausnahmsweise“ auf eine Regelung verzichtet.
Die Unfallanzeige leitet ein Verwaltungsverfahren beim zuständigen Unfallversicherungsträger ein. Ziel ist es, Leistungsansprüche der verunfallten Person festzustellen.
Ein Exemplar verbleibt beim Unternehmen. Als Nachweis, dass er seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Empfehlung zur Aufbewahrung: Ein Jahr – nach Ablauf des Tages, an dem der Versicherungsfall angezeigt wurde. Danach ist die Unfallanzeige zu vernichten. Dieses ist rechtskonform zu dokumentieren (z. B. über ein Löschprotokoll).
Begründung: Die Verjährung beträgt ein Jahr – § 31 (2) Nr. 3 OWiG, Verfolgungsverjährung. Der Unternehmer muss im Zweifelsfall in dieser Zeit den Nachweis führen können, dass er die Anzeige sachlich richtig und fristgerecht erstattet hat.
Danach gibt es keinerlei „Ausreden“ für eine weitere Archivierung. Sind Sie anderer Ansicht? Ich diskutiere gerne!
Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie bitte nicht, kontaktieren Sie mich.
Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
Dr. Frenzel steht für:
– Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
– Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen Sicherheithttps://www.yumpu.com/user/dr.frenzel
Die Mitteilung finden Sie als E-Paper unter https://t1p.de/elxpj
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 01602912140
web ..: https://dr-frenzel.com/
email : postfach@dr-frenzel.comDr. Frenzel steht für:
– Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
– Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen SicherheitPressekontakt:
Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertalfon ..: 01602912140
email : postfach@dr-frenzel.comDer Fall der Woche | Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige | Dr. Hartmut Frenzel
wurde veröffentlicht am 25. Juni 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 77 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Der Fall der Woche | Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige | Dr. Hartmut Frenzel
Lesezeit ca. 1 Minuten, 28 Sekunden
News-ID 150343
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Ostbayerischer Insolvenzrechtstag etabliert sich erfolgreich in Landshut
- Kinderritterfest auf Burg Satzvey am 11. und 12. Mai 2024
- Ein friedvolles und entspanntes Leben – wer wünscht es sich nicht?
- Starcore gibt Endergebnisse der Explorationsarbeiten 2023 im Konzessionsgebiet Ajax in der Region Golden Triangle in British Columbia bekannt
- Sensationelle 37,89 g/t Gold. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte – Goldproduktion vor Break Even. Neuer 407% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Nevada ($FNV), 2.087 mit Wheaton Precious Metals Corp. ($WPM) und 2.400% mit Kinross Gold Corporation ($KGC)
- SolarBank informiert nach dem Börsengang an der Nasdaq über die jüngsten Fortschritte
- Ostfrieslandkrimi „Zeltmord auf Wangerooge“ von Julia Brunjes im Klarant Verlag
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
EcoStruxure
Edelmetalle
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
Innovation At Every Level
kanada
Kupfer
Liebe
Life Is On
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone