• „Praktiker-Seminare“ führt zum Personalvertretungsrecht (BPersVG, u. alle Länder-PersVG bzw. LPVG) auch für Dienststellenleitungen, Personalverantwortliche u. Vorgesetzte Inhouse-Seminare durch.

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    Personalvertretungsrecht ist kein Geheimwissen. Auch für Dienststellenleitungen, Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter … ergeben sich aus den Personalvertretungsgesetzen Rechte und Pflichten.

    Zum Personalvertretungsrecht (Bund und alle Bundesländer / BPersVG und Länder-PersVG bzw. LPVG) bieten wir Seminare auch für Arbeitgebervertreter bzw. Dienststellenleitungen, Behördenleitungen, Amtsleiter, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Personalsachbearbeiter an.

    Ohne hinreichendes Wissen zum Personalvertretungsrecht, auf beiden Seiten, ist der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht umsetzbar.

    Die Seminare dauern, je nach Wunsch, 2 oder 3 Tage. Angeboten werden Grundlagen- und auch Vertiefungsseminare. Auf die neuere Rechtsprechung wird besonderes berücksichtigt.

    Inhaltlich wird bei den Grundlagen-Seminaren folgendes vordringlich behandelt:

    – Allgemeine Vorschriften des PersVG, Geschäftsführung u.a.

    – Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

    – Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung

    – Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder

    – Rechtsstellung der Ersatzmitglieder

    – Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben

    – Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben

    – Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)

    – Das Gruppenprinzip

    – Informationsrechte des Personalrats

    – Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)

    – Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber

    – Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….

    – … bei Anregungen und Beschwerden

    – … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“

    – Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)

    – Mitwirkung und Anhörung

    – Mitbestimmung (besonders ausführlich !)

    – Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung

    – Personelle Angelegenheiten

    – Soziale Angelegenheiten

    – Organisatorische Angelegenheiten

    – Sonstige Angelegenheiten

    – Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)

    – Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats

    – Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)

    – Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats

    – Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)

    – Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung

    – Verfahren bei Nichteinigung

    – Das Stufenverfahren

    – Die Einigungsstelle

    – Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)

    – Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)

    – Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)

    Weitere Informationen sind erhältlich unter …

    https://www.institut-personalvertretungsrecht.de/seminare-auch-für-arbeitgeber/

    und zu den Kosten:

    http://www.praktiker-seminare.de/45200/46606.html

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    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Praktiker-Seminare GbR
    Herr Axel Quandt
    Ollenhauerstrasse 46
    13403 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 030-46064746
    web ..: http://www.praktiker-seminare.com
    email : admin@praktiker-seminare.com

    Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare mit hochqualifizierten Dozenten durch.

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    Seminare zum Personalvertretungsrecht auch für Dienststellenleitungen, Personalverantwortliche, Vorgesetzte.

    wurde veröffentlicht am 30. Oktober 2023 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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