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Gebäudeautomation und Energiemanagement sind heute bei Neubauten ein fester Bestandteil der Elektroinstallation. Somit sind Überspannungsschutzeinrichtungen im Zählerschrank unverzichtbar geworden.
Elektrizität ist im Kampf gegen klimaschädliche CO2-Emissionen des Gebäudesektors zweifelsfrei eine Schlüsseltechnologie. Die Erzeugung und Nutzung regenerativer elektrischer Energie hilft maßgeblich dabei, diesen emissionsstarken Sektor langfristig zu dekarbonisieren und die Klimaziele sukzessive zur erreichen. Andererseits bedeutet die fortschreitende Elektrifizierung von Gebäuden aber auch eine deutliche Zunahme elektrischer Lasten. Ökostrom aus der Steckdose versorgt mittlerweile auch Bereiche wie Elektroheizung oder Elektromobilität, die früher fast ausschließlich auf fossile Brennstoffe zurückgegriffen haben. Somit wird es immer wichtiger, dass elektrische Anlagen auch bei widrigen Bedingungen wie Überspannungen und Blitzschlag dauerhaft verfügbar sind. Anders als früher würde das deutlich mehr bedeuten, als nur im Dunklen zu sitzen: die Heizung läuft nicht mehr, das E-Auto kann nicht geladen werden, Beschattungssysteme lassen sich nicht verstellen und auch die digitale Kommunikation kommt vollständig zum Erliegen. Deshalb gilt es, die hauseigene Elektroinstallation bestmöglich vor atmosphärischen Überspannungen zu schützen. Moderne Blitzstrom- und Überspannungsableiter sind hier das Mittel der Wahl.
Haus, Geräte und Bewohner umfassend geschützt
Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren ist der Einbau eines Überspannungsschutzes auch in Privatgebäuden Pflicht – aus gutem Grund. Denn Schaltüberspannungen und Blitzströme können nicht nur große Gefahrenquellen für Elektroinstallation und -geräte sein. Auch für den präventiven Personen- und Brandschutz sollte ein Blitz- und Überspannungsableiter einen festen Platz im heimischen Zählerschrank haben. Der Verband deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) definiert in der DIN VDE 0100-443 Grundlagen für Blitzstrom- und Überspannungsschutzeinrichtungen, wobei die Norm drei Schutzstufen in Typklassen unterscheidet:
Blitzstromableiter Typ 1: Schützen elektrische Installationen gegen direkten Blitzeinschlag und Überspannungen, indem sie Blitz – und Blitzteilströme ableiten.
Überspannungsableiter Typ 2: Sichern Niederspannungsanlagen und Betriebsmittel gegen transiente Überspannungen ab, die durch ferne Blitzeinschläge, Schaltvorgänge oder elektrostatische Entladungen entstehen.
Überspannungsableiter Typ 3: Schützen zusätzlich auch empfindliche elektronische Geräte und im Zählerschrank installierte Betriebsmittel vor transienten Überspannungen. Wichtig bei
Überspannungsableitern vom Typ 3 ist, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den zu schützenden Komponenten verbaut werden.Kombiableiter sind die smarte „All in One“-Lösung
Für einen umfassenden Blitz- und Überspannungsschutz bedarf es heute aber nicht drei verschiedener Geräte. Mit einem Kombiableiter wie dem iPRF ZP Typ 1 + 2 + 3 aus der Resi9-Baureihe von Schneider Electric werden alle Schutzfunktionen in einem kompakten Gerät vereint.
Weitere Informationen zum Kombiableiter iPRF ZP Typ 1 + 2 + 3 erhalten Sie hier: https://www.se.com/de/de/product-range/61364-resi9/12146016350-schutzger%C3%A4te/?N=1956507687+900749503
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email : schneider-electric@riba.euWir von Schneider Electric möchten die optimale Nutzung von Energie und Ressourcen für alle ermöglichen und damit den Weg zu Fortschritt und Nachhaltigkeit ebnen. Wir nennen das Life Is On.
Wir sind Ihr digitaler Partner für Nachhaltigkeit und Effizienz.
Wir fördern die digitale Transformation durch die Integration weltweit führender Prozess-und Energietechnologien, durch die Vernetzung von Produkten mit der Cloud, durch Steuerungskomponenten sowie mit Software und Services über den gesamten Lebenszyklus hinweg. So ermöglichen wir ein integriertes Management für private Wohnhäuser, Gewerbegebäude, Rechenzentren, Infrastruktur und Industrien.
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email : schneider-electric@riba.euMehr Sicherheit im Zählerschrank mit dem Überspannungsschutz 4.0
wurde veröffentlicht am 13. Juli 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 54 x angesehen
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